Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 12. Juni 2018

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der freiberuflichen Texterin/Autorin Barbara Schindler („Auftragnehmerin“) und ihrem „Auftraggeber“. Grundsätzlich sind beide Parteien damit einverstanden, die Kommunikation (Angebot, Rechnung, Absprachen) per E-Mail zu akzeptieren und die daraus resultierenden Risiken selbst zu tragen.

1. Termine, Lieferfristen

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber Mitwirkungspflichten vernachlässigt. Die Abnahme eines elektronisch oder postalisch versandten Entwurfs ist erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung Mängel rügt. Bestehen wesentliche Abweichungen und rügt der Auftraggeber diese, wird die Auftragnehmerin diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.

2. Leistungsumfang, Vergütung, Nutzungsrecht

a) Mit der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung (Rechnungsbetrag) erwirbt der Auftraggeber ein zeitlich wie räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht für die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer kreierten Texten, Ideen und Konzepten oder Werbemitteln. Die Übertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftragnehmerin.

b) Die Auftragnehmerin darf die von ihr kreierten Texte, Ideen und Konzepte zeitlich und räumlich unbeschränkt zur Eigenwerbung in von ihr zu Zwecken der Eigenwerbung erstellten Medien nutzen. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben uneingeschränkt bei der Auftragnehmerin.

c) Der Umfang der Leistung sowie die geschuldete Vergütung werden zuvor im Angebot der Auftragnehmerin ausgewiesen. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten des Auftragnehmers (siehe Anhang). Diese sind Bestandteil des Vertrags. Mehraufwand des Auftragnehmers, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, die nicht auf einer rechtzeitigen Mängelrüge des Auftraggebers beruhen, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Auftragnehmerin berechnet. Verzichtet der Auftraggeber auf einen Teil der angebotenen Leistung, wie beispielsweise eine Korrekturphase, berechtigt dies nicht zum Rechnungsabzug.

d) Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von der Auftragnehmerin ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

e) Die Auftragnehmerin darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen.

f) Im Rahmen einer Präsentation vorgestellte Kampagnen- oder Textideen dürfen vom Auftraggeber erst nach Zahlung einer Rechnung des Auftragnehmers gemäß Punkt 2c dieser AGB verwendet werden, die die betreffende Konzeption/Textidee als Einzelposition aufführt. Die Zahlung eines Präsentationshonorars berechtigt noch nicht zur Verwendung des Präsentationsinhalts.

g) Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag vorzeitig, den er gegenüber der Auftragnehmerin freigegeben hat, gilt bezüglich des Honorars des Auftragnehmers zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB.

3. Künstlersozialkasse und sonstige Abgaben

Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben, wie beispielweise die Künstlersozialabgabe, trägt der Auftraggeber – auch dann, wenn sie nacherhoben werden. Die Künstlersozialkasse erhebt nach dem am 01.01.1983 in Kraft getretenen Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVersG) für selbstständige Künstler/Publizisten eine Künstlersozialabgabe, sofern das Unternehmen „nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt bzw. die Gesamtsumme der in einem Kalenderjahr gezahlten Entgelte 450,- € übersteigt“. Diese gesetzliche Abgabe beträgt zurzeit 4,8 % des Rechnungsbetrags und wird unabhängig davon erhoben, ob die Auftragnehmerin in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder nicht. Für die Erbringung der Künstlersozialabgabe ist eine formlose Meldung des Auftraggebers bei der Künstlersozialkasse gesetzlich vorgeschrieben.

Jede Partei trägt die Kosten für Briefporto, Telefon und Fax selbst, die ihr aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen. Reisekosten werden nur nach gesonderter Absprache in Rechnung gestellt.

4. Haftung, Gewährleistung

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, geliefertes Textmaterial auf seine sachliche und orthographische Richtigkeit hin zu prüfen und der Auftragnehmerin eine korrigierte Fassung des Entwurfs zu übermitteln. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Textes/der Kreation (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) obliegt dem Auftraggeber. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die in Werbetexten enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Zwecks Prüfung und Zustimmung legt die Auftragnehmerin dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit des Textes und ggf. von Bild- und Toninhalten. Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen der Auftragnehmerin Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, wird der Auftraggeber die Rechte und Zustimmungen Dritter einholen.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die beanstandete Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

Anhang 1 –

Preisliste Stundensatz Beratung, Kreation, Redaktion: Stunde à 75,00 €

Die Arbeitsleistung wird in der Regel nach Zeitaufwand zum aktuellen Stundensatz berechnet, sofern nicht ein Pauschalpreis schriftlich vereinbart wurde. Fremdleistungen werden individuell mit den Partnern vorab kalkuliert und gesondert angeboten.

Reisekosten PKW Kilometer à 0,5 € Reisekosten für Bahn, Taxi oder Flug nach Belegen ohne Aufschlag

(alle Angaben zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer);

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE318997388